ECLI:EU:C:2007:707•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. November 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Scott SA.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Erledigungsbeschluss - Antrag auf Nichtigerklärung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-296/07 P(R).
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. November 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Scott SA.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Erledigungsbeschluss - Antrag auf Nichtigerklärung - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-296/07 P(R).
ECLI:EU:C:2007:707Eu Presid C22.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Präsident) vom 30. März 2007, Scott/Kommission (T‑366/00 R), wonach über einen im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine staatliche Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde, gestellten Antrag auf einstweilige Anordnungen nicht zu entscheiden war
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
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