ECLI:EU:C:2008:430•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Juli 2008.#Makhteshim-Agan Holding BV, Makhteshim-Agan Italia Srl und Magan Italia Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Anträge auf einstweilige Anordnung und Aussetzung des Vollzugs - Richtlinie 91/414/EWG - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-277/07 P(R).
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Juli 2008.#Makhteshim-Agan Holding BV, Makhteshim-Agan Italia Srl und Magan Italia Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Anträge auf einstweilige Anordnung und Aussetzung des Vollzugs - Richtlinie 91/414/EWG - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-277/07 P(R).
ECLI:EU:C:2008:430Eu Presid C17.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Präsident) vom 30. März 2007, Makhteshim Agan Holding u. a./ Kommission (T‑393/06 R), mit dem das Gericht Anträge auf einstweilige Anordnung und Aussetzung des Vollzugs wegen prima facie bestehender Unzulässigkeit der Klage zurückgewiesen hat – Mit einer Klage nach Art. 230 EG anfechtbare Handlung – Handlung, die eine Stellungnahme im Sinne von Art. 232 EG darstellt
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Makhteshim-Agan Holding BV, die Makhteshim-Agan Italia Srl und die Magan Italia Srl tragen die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.