Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 19. Oktober 2007.#Derya Beyatli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren für Bürger der Republik Zypern - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Fristen - Beschwerde - Schreiben an den Leiter der Delegation der Kommission in Zypern.#Rechtssache C-238/07 P.

ECLI:EU:C:2007:618Eu Chamb 05 C19.10.2007

Gesamter Gesetzestext

BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer)

19. Oktober 2007

Rechtssache C‑238/07 P

Derya Beyatli

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren für Staatsbürger der Republik Zypern – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Fristen – Beschwerde – Schreiben an den Leiter der Delegation der Kommission in Zypern“

Gegenstand: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 5. März 2007, Beyatli und Candan/Kommission (T‑455/04, Slg. ÖD 2007, I‑A-2-0000 und II‑A-2-0000), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/A/1/03 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Verwaltungsreferendarinnen und Verwaltungsreferendare zyprischer Staatsbürgerschaft, die Kläger nicht zur mündlichen Prüfung dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, als unzulässig abgewiesen hat

Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Frau Beyatli trägt die Kosten.

Leitsätze

Rechtsmittel – Gründe – Rechtsmittelgrund der fehlenden Vorlage von Unterlagen – Für die Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage nicht einschlägige Unterlagen – Zurückweisung

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.