ECLI:EU:C:2009:526•Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 10. September 2009.#C.A.S. SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Kostenfestsetzung.#Rechtssache C-204/07 P-DEP.
Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 10. September 2009.#C.A.S. SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Kostenfestsetzung.#Rechtssache C-204/07 P-DEP.
ECLI:EU:C:2009:526Eu Chamb 03 C10.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Art. 74 der Verfahrensordnung – Antrag auf Kostenfestsetzung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2008
Tenor
Tenor
Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der CAS SpA zu erstatten hat, wird auf 29 568 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.