ECLI:EU:C:2007:527•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 18. September 2007.#Jean-Yves Sellier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Frist - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-191/07 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 18. September 2007.#Jean-Yves Sellier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Frist - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-191/07 P.
ECLI:EU:C:2007:527Eu Chamb 06 C18.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 15. Januar 2007, Sellier/Kommission (T‑276/06), mit dem das Gericht die vom Rechtsmittelführer erhobene Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006, die Behandlung seiner Beschwerde darüber, dass die französische Regelung über von Notaren bei bestimmten Geldinstituten geführte Bareinlagen gemeinschaftsrechtswidrig sei, einzustellen, als unzulässig abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Sellier trägt seine eigenen Kosten.
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