ECLI:EU:C:2007:684•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 16. November 2007.#Autostrada dei Fiori SpA und Associazione Nazionale dei Gestori delle Autostrade (AISCAT) gegen Governo della Repubblica italiana und andere.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale civile di Genova - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-12/07.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 16. November 2007.#Autostrada dei Fiori SpA und Associazione Nazionale dei Gestori delle Autostrade (AISCAT) gegen Governo della Repubblica italiana und andere.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale civile di Genova - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-12/07.
ECLI:EU:C:2007:684Eu Chamb 07 C16.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunale civile di Genova – Unmittelbare Übertragung der Verwaltung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen auf ein Unternehmen, das den betreffenden Markt kontrolliert – Ausstattung dieses Unternehmens mit der Befugnis, den Inhalt von Konzessionsverträgen zwischen seinen Konkurrenten und dem Staat festzulegen und diese Verträge aufzulösen – Vereinbarkeit mit den Art. 43, 49, 82, 86 und 87 EG
Tenor
Tenor
Das vom Tribunale civile di Genova mit Entscheidung vom 9. Januar 2007 vorgelegte Ersuchen um Vorabentscheidung ist offensichtlich unzulässig.
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