ECLI:EU:C:2009:31•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Polen.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/21/EG - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Begriff ‚Teilnehmer.#Rechtssache C-492/07.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 22. Januar 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Polen.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/21/EG - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - Begriff ‚Teilnehmer.#Rechtssache C-492/07.
ECLI:EU:C:2009:31Eu Chamb 05 C22.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um Art. 2 Buchst. k der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 108, S. 33) nachzukommen – Definition des Teilnehmers
Tenor
Tenor
1. Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste (Rahmenrichtlinie) verstoßen, dass sie diese Richtlinie und insbesondere ihren Art. 2 Buchst. k betreffend die Definition des Begriffs „Teilnehmer“ nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat.
2. Die Republik Polen trägt die Kosten.
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