ECLI:EU:C:2008:716•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2008.#Agenzia per le Erogazioni in Agricoltura (AGEA) gegen Consorzio Agrario di Ravenna Soc. Coop. arl.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Corte suprema di cassazione - Italien.#Gemeinsame Marktorganisation - Getreide - Mais - Festsetzung des Preises - Anwendbare Abschläge.#Rechtssache C-486/07.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2008.#Agenzia per le Erogazioni in Agricoltura (AGEA) gegen Consorzio Agrario di Ravenna Soc. Coop. arl.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Corte suprema di cassazione - Italien.#Gemeinsame Marktorganisation - Getreide - Mais - Festsetzung des Preises - Anwendbare Abschläge.#Rechtssache C-486/07.
ECLI:EU:C:2008:716Eu Chamb 05 C11.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Corte suprema di cassazione (Italien) – Auslegung der Art. 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide (ABl. L 181, S. 21), des Art. 4a der Verordnung (EWG) Nr. 689/92 der Kommission vom 19. März 1992 über das Verfahren und die Bedingungen für die Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen (ABl. L 74, S. 18) und des Art. 13 der Verordnung (EWG) Nr. 2131/93 der Kommission vom 28. Juli 1993 über das Verfahren und die Bedingungen für den Verkauf von Getreide aus Beständen der Interventionsstellen (ABl. L 191, S. 76) – Preisabschlag wegen eines Feuchtigkeitsgehalts, der höher ist als der für die Standardqualität festgesetzte Gehalt – Anwendbarkeit auf den Verkauf von Mais
Tenor
Tenor
Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2131/93 der Kommission vom 28. Juli 1993 über das Verfahren und die Bedingungen für den Verkauf von Getreide aus Beständen der Interventionsstellen in Verbindung mit Art. 4a der Verordnung (EWG) Nr. 689/92 der Kommission vom 19. März 1992 über das Verfahren und die Bedingungen für die Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 2486/92 der Kommission vom 27. August 1992 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass beim Verkauf von Mais durch Ausschreibung aus Beständen der nationalen Interventionsstellen die Preisabschläge wegen des Feuchtigkeitsgehalts, die in Tabelle II des Anhangs II der Verordnung Nr. 689/92 in der durch die Verordnung Nr. 2468/92 geänderten Fassung für Hartweizen vorgesehen sind, nicht anzuwenden sind.
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