ECLI:EU:C:2009:461•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 16. Juli 2009.#SELEX Sistemi Integrati SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde gegen Eurocontrol zurückgewiesen wird - Tatsächlicher und sicherer Schaden.#Rechtssache C-481/07 P.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 16. Juli 2009.#SELEX Sistemi Integrati SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde gegen Eurocontrol zurückgewiesen wird - Tatsächlicher und sicherer Schaden.#Rechtssache C-481/07 P.
ECLI:EU:C:2009:461Eu Chamb 06 C16.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 29. August 2007, SELEX Sistemi Integrati / Kommission (T‑186/05), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004 über die Zurückweisung ihrer Beschwerde wegen eines Verstoßes von Eurocontrol gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags entstanden sein soll, als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.
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