ECLI:EU:C:2009:251•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 23. April 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Dividenden aus Gesellschaftsanteilen - Steuersatz für Personengesellschaften.#Rechtssache C-406/07.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 23. April 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Dividenden aus Gesellschaftsanteilen - Steuersatz für Personengesellschaften.#Rechtssache C-406/07.
ECLI:EU:C:2009:251Eu Chamb 03 C23.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 43 EG und 56 EG – Nationale Regelung, die eine Steuerbefreiung für von inländischen Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden unter Ausschluss der von Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat ausgeschütteten Dividenden vorsieht
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 56 EG und 43 EG sowie den entsprechenden Vorschriften des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, d. h. dessen Art. 31 und 40, verstoßen, dass sie auf Dividenden ausländischer Herkunft eine ungünstigere steuerliche Regelung anwendet als auf Dividenden inländischer Herkunft.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 43 EG und 31 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verstoßen, dass sie die Vorschriften des Einkommensteuergesetzbuchs (Gesetz Nr. 2238/1994 in der durch das Gesetz Nr. 3296/2004 geänderten Fassung) beibehalten hat, nach denen ausländische Personengesellschaften in Griechenland stärker besteuert werden als inländische.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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