ECLI:EU:C:2008:25•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 17. Januar 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/91/EG - Energiepolitik - Energieeinsparung - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-342/07.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 17. Januar 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/91/EG - Energiepolitik - Energieeinsparung - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-342/07.
ECLI:EU:C:2008:25Eu Chamb 06 C17.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Kein fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 1, S. 65) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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