Omnilex Logo
Rechtsrecherche
Rechtsrecherche
Korpus
Korpus

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Sind Sie Anwältin oder Anwalt?

Entdecken Sie Omnilex, Ihren Arbeitsbereich für schnellere Rechtsrecherche.

Bereits über 6.000 Anwältinnen und Anwälte vertrauen auf Omnilex.

Omnilex ausprobieren
Einstellungen
Einstellungen
Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2008:113•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 21. Februar 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/48/EG - Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-328/07.

Originalquelle öffnen

Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 21. Februar 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/48/EG - Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-328/07.

ECLI:EU:C:2008:113Eu Chamb 05 C21.02.2008

Originalquelle öffnen

Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebener Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157, S. 45, und – Berichtigung – L 195, S. 16) nachzukommen

Tenor

Tenor

1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.