ECLI:EU:C:2008:322•Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 5. Juni 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Polen.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Inländische Abgaben - Verpflichtung zur technischen Untersuchung eingeführter Gebrauchtwagen - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinie 96/96/EG - Anerkennung der in anderen Mitgliedstaaten durchgeführten technischen Untersuchungen.#Rechtssache C-170/07.
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 5. Juni 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Polen.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Inländische Abgaben - Verpflichtung zur technischen Untersuchung eingeführter Gebrauchtwagen - Art. 28 EG und 30 EG - Richtlinie 96/96/EG - Anerkennung der in anderen Mitgliedstaaten durchgeführten technischen Untersuchungen.#Rechtssache C-170/07.
ECLI:EU:C:2008:322Eu Chamb 01 C05.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 28 EG – Nationale Regelung, nach der eingeführte Gebrauchtwagen vor ihrer Zulassung einer technischen Untersuchung unterzogen werden müssen, während bei inländischen Fahrzeugen mit den gleichen Merkmalen keine derartige Verpflichtung besteht
Tenor
Tenor
1. Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass sie für eingeführte Gebrauchtwagen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, eine Verpflichtung zur technischen Untersuchung vor ihrer Zulassung in Polen eingeführt hat.
2. Die Republik Polen trägt die Kosten.
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