ECLI:EU:C:2008:67•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 31. Januar 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG - Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Höchstkonzentration von Nitraten und Pestiziden - Fehlerhafte Anwendung.#Rechtssache C-147/07.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 31. Januar 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 80/778/EWG und 98/83/EG - Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Höchstkonzentration von Nitraten und Pestiziden - Fehlerhafte Anwendung.#Rechtssache C-147/07.
ECLI:EU:C:2008:67Eu Chamb 07 C31.01.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 4 der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330, S. 32) nachzukommen – Überschreitung der in Anhang I Teil B der Richtlinie 98/83 festgelegten chemischen Parameter in einigen Départements – Nitrate und Pestizide
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um Art. 4 dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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