ECLI:EU:C:2007:429•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 12. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/12/EG - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-90/07.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 12. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/12/EG - Verpackungen und Verpackungsabfälle - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-90/07.
ECLI:EU:C:2007:429Eu Chamb 07 C12.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 47, S. 26) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
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