ECLI:EU:C:2008:154•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 11. März 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung - Beschäftigung als Kapitän oder Erster Offizier auf allen Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats - Staatsangehörigkeitserfordernis.#Rechtssache C-89/07.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 11. März 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung - Beschäftigung als Kapitän oder Erster Offizier auf allen Schiffen unter der Flagge eines Mitgliedstaats - Staatsangehörigkeitserfordernis.#Rechtssache C-89/07.
ECLI:EU:C:2008:154Eu Chamb 06 C11.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Art. 39 Abs. 4 EG − Freizügigkeit der Arbeitnehmer − Ausübung hoheitlicher Befugnisse − Erfordernis der französischen Staatsangehörigkeit für die Ausübung der Stellen eines Kapitäns oder eines Ersten Offiziers auf allen Schiffen unter französischer Flagge − Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 39 EG verstoßen, dass sie in ihren Rechtsvorschriften das Erfordernis der französischen Staatsangehörigkeit für den Zugang zur Beschäftigung als Kapitän oder Erster Offizier auf allen Schiffen unter französischer Flagge beibehalten hat.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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