ECLI:EU:C:2008:172•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 13. März 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/59/EG - Abfallbewirtschaftungspläne für Schiffsabfälle.#Rechtssache C-81/07.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 13. März 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2000/59/EG - Abfallbewirtschaftungspläne für Schiffsabfälle.#Rechtssache C-81/07.
ECLI:EU:C:2008:172Eu Chamb 03 C13.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (ABl. L 332, S. 81) nachzukommen – Erklärung der Kommission
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 Abs. 1 und 16 Abs. 1 der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände verstoßen, dass sie keine Abfallbewirtschaftungspläne für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände aufgestellt, genehmigt und durchgeführt hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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