ECLI:EU:C:2007:667•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 8. November 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/28/EG - Tierarzneimittel - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-75/07.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 8. November 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/28/EG - Tierarzneimittel - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-75/07.
ECLI:EU:C:2007:667Eu Chamb 06 C08.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 136, S. 58) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 der Richtlinie 2004/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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