ECLI:EU:C:2007:463•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 18. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen - Umsetzung des Kyoto-Protokolls.#Rechtssache C-61/07.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 18. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen - Umsetzung des Kyoto-Protokolls.#Rechtssache C-61/07.
ECLI:EU:C:2007:463Eu Chamb 05 C18.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Keine fristgerechte Übermittlung des Berichts mit den in Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls vorgesehenen Angaben − Informationen über nationale Vorausschätzungen der Emissionen von Treibhausgasen und über Maßnahmen, die getroffen worden sind, um diese Emissionen zu begrenzen und/oder zu reduzieren
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls verstoßen, dass es nicht die in dieser Vorschrift geforderten Informationen übermittelt hat.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
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