ECLI:EU:C:2007:666•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 8. November 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Tschechische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/33/EG - Technische Anforderungen für Blut und Blutbestandteile - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-60/07.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 8. November 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Tschechische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/33/EG - Technische Anforderungen für Blut und Blutbestandteile - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-60/07.
ECLI:EU:C:2007:666Eu Chamb 07 C08.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile (ABl. L 91, S. 25) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/33/EG der Kommission vom 22. März 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter technischer Anforderungen für Blut und Blutbestandteile verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.
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