ECLI:EU:C:2007:461•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 18. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/80/EG - Entschädigung der Opfer von Straftaten - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-26/07.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 18. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/80/EG - Entschädigung der Opfer von Straftaten - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-26/07.
ECLI:EU:C:2007:461Eu Chamb 06 C18.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 261, S. 15) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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