ECLI:EU:C:2007:559•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 27. September 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/109/EG - Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-5/07.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 27. September 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/109/EG - Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-5/07.
ECLI:EU:C:2007:559Eu Chamb 07 C27.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. L 16, S. 44) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
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