ECLI:EU:T:2011:111•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#FRA.BO SpA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mildernde Umstände - Erlass der Geldbuße - Berechtigtes Vertrauen - Gleichbehandlung.#Rechtssache T-381/06.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#FRA.BO SpA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mildernde Umstände - Erlass der Geldbuße - Berechtigtes Vertrauen - Gleichbehandlung.#Rechtssache T-381/06.
ECLI:EU:T:2011:111Eu Chamb 08 T24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen), hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die FRA.BO SpA trägt die Kosten.
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