ECLI:EU:T:2011:110•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#Kaimer GmbH & Co. Holding KG und andere gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Verteidigungsrechte - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Mildernde Umstände - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung.#Rechtssache T-379/06.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#Kaimer GmbH & Co. Holding KG und andere gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Verteidigungsrechte - Beteiligung an der Zuwiderhandlung - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Mildernde Umstände - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung.#Rechtssache T-379/06.
ECLI:EU:T:2011:110Eu Chamb 08 T24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F 1/38.121 – Rohrverbindungen) sowie hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerinnen mit der Entscheidung verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Art. 1 der Entscheidung K(2006) 4180 endg. vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/38.121 – Rohrverbindungen) wird insoweit für nichtig erklärt, als er sich für die Beteiligung der Kaimer GmbH & Co. Holding KG und der Sanha Kaimer GmbH & Co. KG auf den Zeitraum vom 30. Juli 1996 bis 31. Juli 1997 und für die Beteiligung der Sanha Italia Srl auf den Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis 14. Juli 1999 bezieht.
2. Die gegen Kaimer verhängte Geldbuße wird auf 7,15 Millionen Euro, davon gesamtschuldnerisch in Höhe von 7,15 Millionen Euro mit Sanha Kaimer und in Höhe von 6,325 Millionen Euro mit Sanha Italia, festgesetzt.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Kaimer, Sanha Kaimer und Sanha Italia tragen ihre eigenen Kosten und 50 % der Kosten der Europäischen Kommission.
5. Die Kommission trägt 50 % ihrer eigenen Kosten.
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