ECLI:EU:T:2011:107•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#Legris Industries SA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung.#Rechtssache T-376/06.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011.#Legris Industries SA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung.#Rechtssache T-376/06.
ECLI:EU:T:2011:107Eu Chamb 08 T24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR‑Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Legris Industries SA trägt die Kosten.
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