Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012.#Total SA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb – Kartelle – Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Zurechnung der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung.#Rechtssache T‑344/06.

ECLI:EU:T:2012:479Eu Chamb 06 T27.09.2012

Gesamter Gesetzestext





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 –
Total/Kommission

(Rechtssache T-344/06)

„Wettbewerb – Kartelle – Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird –Zurechnung der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung“

1.                     Wettbewerb – Unionsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaften, deren Kapital sie vollständig oder fast vollständig hält – Von der Kommission berücksichtigte zusätzliche Gesichtspunkte – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft, die im Verwaltungsverfahren als ein einziger Ansprechpartner aufgetreten sind – Übertragung von Aufsichtsbefugnissen durch die Muttergesellschaft – Beurteilung (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 32-38, 56, 64)

2.                     Wettbewerb – Unionsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaften, deren Kapital sie vollständig oder fast vollständig hält – Beweisrechtliche Obliegenheiten der Gesellschaft, die diese Vermutung widerlegen will (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 41, 65, 73)

3.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln – Heilung eines Begründungsmangels im gerichtlichen Verfahren – Unzulässigkeit – Zusätzliche Anhaltspunkte, mit denen eine hinreichende Begründung ergänzt und auf das Vorbringen des Klägers entgegnet werden soll – Zulässigkeit (Art. 81 EG, 82 EG und 230 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnr. 55)

4.                     Wettbewerb – Unionsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung, dass eine Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf Tochtergesellschaften ausübt, deren Kapital sie zu 100 % hält – Umkehr der Beweislast und Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung – Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnr. 81)

5.                     Wettbewerb – Unionsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Entscheidungsspielraum der Kommission – Verstoß gegen die Grundsätze der gesetzlichen Bestimmtheit von strafbaren Handlungen und Strafen sowie der Rechtssicherheit – Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 86-87)

6.                     Gerichtliches Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Erweiterung eines bereits vorgetragenen Angriffs- oder Verteidigungsmittels – Zulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 48 § 2) (vgl. Randnr. 98)

7.                     Wettbewerb – Unionsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche juristische Person – Beendigung ihrer Existenz – Beendigung ihrer Existenz infolge Übernahme durch ein anderes Unternehmen – Auferlegung der Verantwortung an den Erwerber – Zulässigkeit (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 101-102)

8.                     Wettbewerb – Geldbußen – Höhe – Festsetzung – Kriterien – Abschreckungswirkung der Geldbuße – Fähigkeit großer Unternehmen, die Tragweite ihres Verhaltens zu ermessen – Zu berücksichtigender Umsatz (Art. 81 Abs. 1 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 23 Abs. 2; Mitteilung 98/C 9/03 der Kommission, Nr. 1 A Abs. 4 und 5) (vgl. Randnrn. 108-111)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/F/38.456 – Bitumen [Niederlande]) sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Total SA trägt die Kosten.

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