ECLI:EU:T:2008:70•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. März 2008.#Compagnie générale de diététique SAS gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-341/06.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. März 2008.#Compagnie générale de diététique SAS gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-341/06.
ECLI:EU:T:2008:70Eu Chamb 03 T12.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. September 2006 (Sache R 1401/2005‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens GARUM als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 7. September 2006 (Sache R 1401/2005‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Compagnie générale de diététique SAS.
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