ECLI:EU:T:2010:292•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Juli 2010.#Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Umweltagentur (AEE).#Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren der EUA - Erbringung von IT-Beratungsdiensten - Ablehnung des Angebots - Nichtigkeitsklage -Zuständigkeit des Gerichts - In den Verdingungsunterlagen festgelegte Zuschlagskriterien - Unterkriterien - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründungspflicht.#Rechtssache T-331/06.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 8. Juli 2010.#Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE gegen Europäische Umweltagentur (AEE).#Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren der EUA - Erbringung von IT-Beratungsdiensten - Ablehnung des Angebots - Nichtigkeitsklage -Zuständigkeit des Gerichts - In den Verdingungsunterlagen festgelegte Zuschlagskriterien - Unterkriterien - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründungspflicht.#Rechtssache T-331/06.
ECLI:EU:T:2010:292Eu Chamb 05 T08.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EUA vom 14. September 2006, das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EEA/IDS/06/002 für die Erbringung von IT‑Beratungsdiensten (ABl. 2006, S 118‑125101) abgegebene Angebot abzulehnen und den Auftrag an andere Bieter zu vergeben
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.
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