ECLI:EU:T:2009:133•Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 30. April 2009.#Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger - Unregelmäßigkeiten bei den Qualitätskontrollen - Art der angewandten finanziellen Berichtigung - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-281/06.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 30. April 2009.#Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger - Unregelmäßigkeiten bei den Qualitätskontrollen - Art der angewandten finanziellen Berichtigung - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-281/06.
ECLI:EU:T:2009:133Eu Chamb 08 T30.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 218, S. 2), soweit sie eine finanzielle Berichtigung für die Ausgaben vorsieht, die das Königreich Spanien in Bezug auf die Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger in den Wirtschaftsjahren 2002 und 2003 gemeldet hat
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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