ECLI:EU:T:2008:530•Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. November 2008.#Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAFGL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Butter - Mengenmäßige Kontrolle des gewonnenen Erzeugnisses - Kontrollen vor Ort - Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2591/97.#Rechtssache T-278/06.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. November 2008.#Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAFGL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Butter - Mengenmäßige Kontrolle des gewonnenen Erzeugnisses - Kontrollen vor Ort - Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2591/97.#Rechtssache T-278/06.
ECLI:EU:T:2008:530Eu Chamb 02 T26.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 218, S. 12), soweit darin bestimmte vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Bereich des Butterfetts in der Lebensmittelherstellung getätigte Ausgaben ausgeschlossen werden.
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
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