ECLI:EU:T:2008:400•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 24. September 2008.#DC-Hadler Networks SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Öffentliche Lieferaufträge - TACIS-Programm - Entscheidung, die Ausschreibung aufzuheben - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht.#Rechtssache T-264/06.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 24. September 2008.#DC-Hadler Networks SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Öffentliche Lieferaufträge - TACIS-Programm - Entscheidung, die Ausschreibung aufzuheben - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht.#Rechtssache T-264/06.
ECLI:EU:T:2008:400Eu Chamb 07 T24.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006 über die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/122742/C/SUP/RU betreffend die Lieferung von Informatik- und Büroausrüstungen für das Informationsnetz sowie von Ausrüstungen zur sozialen Integration und Rehabilitation von Menschen mit Behinderung im Bundesbezirk Wolga (Russische Föderation)
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 2006 über die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/122742/C/SUP/RU wird für nichtig erklärt.
2. Die Kommission und die DC‑Hadler Networks SA tragen ihre eigenen Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.