Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 26. November 2008.#Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Begleitmaßnahmen zur ländlichen Entwicklung - Frist von 24 Monaten - Schätzung der auszuschließenden Ausgaben - Schlüsselkontrollen - Grundsatz ‚ne bis in idem‘ - Extrapolation der Mängelfeststellungen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-263/06.

ECLI:EU:T:2008:529Eu Chamb 08 T26.11.2008