ECLI:EU:T:2009:370•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009.#Portugiesische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Faserflachs - Wirksamkeit der Kontrollen.#Rechtssache T-183/06.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009.#Portugiesische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Faserflachs - Wirksamkeit der Kontrollen.#Rechtssache T-183/06.
ECLI:EU:T:2009:370Eu Chamb 07 T30.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 124, S. 21)
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben wird für nichtig erklärt, soweit sie sämtliche von der Portugiesischen Republik im Faserflachssektor getätigte Ausgaben ausschließt.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
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