ECLI:EU:T:2008:259•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008.#Sviluppo Italia Basilicata SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Europäischer Entwicklungsfonds régional (FEDER) - Nichtigkeitsklage - Begründung - Schadensersatzklage.#Rechtssache T-176/06.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Juli 2008.#Sviluppo Italia Basilicata SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Europäischer Entwicklungsfonds régional (FEDER) - Nichtigkeitsklage - Begründung - Schadensersatzklage.#Rechtssache T-176/06.
ECLI:EU:T:2008:259Eu Chamb 03 T08.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1706 der Kommission vom 20. April 2006 über die Herabsetzung der im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Strukturinterventionen in unter das Ziel 1 fallenden Regionen in Italien gewährten finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zugunsten der globalen Zuschüsse zur Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der in der Region Basilicata in Italien tätigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie auf Ersatz des durch diese Entscheidung verursachten Schadens
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Sviluppo Italia Basilicata SpA trägt die Kosten.
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