ECLI:EU:T:2008:588•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 17. Dezember 2008.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Europäischer Sozialfonds (ESF) - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Angemessene Prüfung des Falles durch die Kommission - Nichtigkeitsklage.#Rechtssache T-154/06.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 17. Dezember 2008.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Europäischer Sozialfonds (ESF) - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Angemessene Prüfung des Falles durch die Kommission - Nichtigkeitsklage.#Rechtssache T-154/06.
ECLI:EU:T:2008:588Eu Chamb 03 T17.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 1171 der Kommission vom 23. März 2006 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung, die vom Europäischen Sozialfonds (ESF) zugunsten eines operationellen Programms in der Region Sizilien im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Strukturinterventionen der Gemeinschaft des Ziels 1 in Italien (Zeitraum 1994–1999) bewilligt worden war
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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