Omnilex Logo
Rechtsrecherche
Rechtsrecherche
Korpus
Korpus

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Sind Sie Anwältin oder Anwalt?

Entdecken Sie Omnilex, Ihren Arbeitsbereich für schnellere Rechtsrecherche.

Bereits über 6.000 Anwältinnen und Anwälte vertrauen auf Omnilex.

Omnilex ausprobieren
Einstellungen
Einstellungen
Gerichtsentscheide

ECLI:EU:T:2007:385•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2007.#DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-117/06.

Originalquelle öffnen

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2007.#DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-117/06.

ECLI:EU:T:2007:385Eu Chamb 02 T12.12.2007

Originalquelle öffnen

Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Januar 2006 (Sache R 287/2005‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens suchen.de als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

>lt>3

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH trägt die Kosten.

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.