ECLI:EU:T:2010:137•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. April 2010.#Esotrade, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke YoKaNa - Ältere Gemeinschaftsbildmarke und nationale Bildmarke YOKONO - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-103/06.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 13. April 2010.#Esotrade, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke YoKaNa - Ältere Gemeinschaftsbildmarke und nationale Bildmarke YOKONO - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009].#Rechtssache T-103/06.
ECLI:EU:T:2010:137Eu Chamb 02 T13.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Januar 2006 (Sache R 217/2004‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Antonio Segura Sánchez und der Esotrade, SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.
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