Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. Februar 2012.#Budapesti Erőmű Zrt gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen – Großkundenstrommarkt – Bestimmten Stromerzeugern von einem ungarischen öffentlichen Unternehmen im Rahmen von Strombezugsverträgen gewährte vorteilhafte Bedingungen – Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG zu eröffnen – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Neue Beihilfe – Kriterium des privaten Kapitalgebers.#Verbundene Rechtssachen T‑80/06 und T‑182/09.

ECLI:EU:T:2012:65Eu Chamb 06 T13.02.2012