ECLI:EU:T:2011:674•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011.#Sachsa Verpackung GmbH gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Festsetzung der Preise – Zuteilung der Verkaufsquoten nach räumlichem Bereich – Aufteilung der Kunden – Austausch individualisierter Informationen – Nachweis der Zuwiderhandlung – Dauer der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Schwere der Zuwiderhandlung – Verhältnismäßigkeit – Mildernde Umstände – Mitläuferrolle.#Rechtssache T-79/06.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011.#Sachsa Verpackung GmbH gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Festsetzung der Preise – Zuteilung der Verkaufsquoten nach räumlichem Bereich – Aufteilung der Kunden – Austausch individualisierter Informationen – Nachweis der Zuwiderhandlung – Dauer der Zuwiderhandlung – Geldbußen – Schwere der Zuwiderhandlung – Verhältnismäßigkeit – Mildernde Umstände – Mitläuferrolle.#Rechtssache T-79/06.
ECLI:EU:T:2011:674Eu Chamb 04 T16.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff oder, hilfsweise, auf Abänderung dieser Entscheidung
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Sachsa Verpackung Deutschland GmbH trägt die Kosten.
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