ECLI:EU:T:2008:266•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2008.#Audi AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-70/06.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2008.#Audi AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache T-70/06.
ECLI:EU:T:2008:266Eu Chamb 04 T09.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Dezember 2005 (Sache R 237/2005‑2), mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Anmeldung der Wortmarke Vorsprung durch Technik für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 14, 25, 28, 37 bis 40 und 42 zurückzuweisen, teilweise zurückgewiesen wurde
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Audi AG trägt ihre Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
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