ECLI:EU:T:2011:670•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011.#Stempher BV und Koninklijke Verpakkingsindustrie Stempher CV gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Verjährung - Nachweis der Zuwiderhandlung.#Rechtssache T-68/06.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011.#Stempher BV und Koninklijke Verpakkingsindustrie Stempher CV gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Verjährung - Nachweis der Zuwiderhandlung.#Rechtssache T-68/06.
ECLI:EU:T:2011:670Eu Chamb 04 T16.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung und auf Abänderung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke)
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) wird für nichtig erklärt, soweit sie die Stempher BV und die Koninklijke Verpakkingsindustrie Stempher CV betrifft.
2. Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
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