ECLI:EU:C:2007:294•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 23. Mai 2007.#Otmar Greser gegen Bundesagentur für Arbeit.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Sozialgericht Würzburg - Deutschland.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-438/06.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 23. Mai 2007.#Otmar Greser gegen Bundesagentur für Arbeit.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Sozialgericht Würzburg - Deutschland.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-438/06.
ECLI:EU:C:2007:294Eu Chamb 05 C23.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Sozialgericht Würzburg – Auslegung von Art. 71 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2) – Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit für einen Rheinschiffer, der bei seiner letzten Beschäftigung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als des Staates der Beschäftigung wohnte und der nach seinem Arbeitsvertrag nur alle zwei Wochen an seinen Wohnort zurückkehrte – Qualifikation dieses Arbeitnehmers als „Grenzgänger“ oder als „Arbeitnehmer, der nicht Grenzgänger ist“
Tenor
Tenor
Das vom Sozialgericht Würzburg mit Entscheidung vom 28. September 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.