ECLI:EU:C:2007:546•Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 24. September 2007.#Miguel Torres, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-405/06 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 24. September 2007.#Miguel Torres, SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-405/06 P.
ECLI:EU:C:2007:546Eu Chamb 07 C24.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2006, Torres/HABM und Bodegas Muga (T‑247/03), mit dem das Gericht die Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. April 2003 (Sache R 998/2001–1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Miguel Torres, S.A., und der Bodegas Muga, S.A., abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Miguel Torres, S.A., trägt die Kosten.
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