ECLI:EU:C:2007:176•Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 20. März 2007.#Galileo International Technology LLC u.a. gegen Europäische Kommission.#Rechtssache C-325/06 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 20. März 2007.#Galileo International Technology LLC u.a. gegen Europäische Kommission.#Rechtssache C-325/06 P.
ECLI:EU:C:2007:176Eu Chamb 07 C20.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission (T‑279/03), mit dem das Gericht die Schadensersatzklage abgewiesen hat, die darauf gerichtet war, dass die Kommission es zum einen unterlässt, das Wort „Galileo“ für das gemeinschaftliche Vorhaben eines Satellitennavigationssystems weiter zu benutzen oder Dritte zu einer solchen Benutzung zu veranlassen, und zum anderen den Schaden ausgleicht, der den Klägerinnen dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission dieses Wort, das angeblich mit den eingetragenen Marken und Handelsnamen der Klägerinnen identisch ist, bereits benutzt und verbreitet hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Galileo International Technology LLC, die Galileo International LLC, die Galileo Belgium SA, die Galileo Danmark A/S, die Galileo Deutschland GmbH, die Galileo España, SA, die Galileo France SARL, die Galileo Nederland BV, die Galileo Nordiska AB, die Galileo Portugal Ltd, die Galileo Sigma Srl, die Galileo International Ltd, The Galileo Co. und die Timas Ltd tragen die Kosten.
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