ECLI:EU:C:2012:49•Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 31. Januar 2012.#Europäische Kommission gegen Theodoros Kallianos.#Kostenfestsetzung.#Rechtssache C‑323/06 P-DEP.
Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 31. Januar 2012.#Europäische Kommission gegen Theodoros Kallianos.#Kostenfestsetzung.#Rechtssache C‑323/06 P-DEP.
ECLI:EU:C:2012:49Eu Chamb 08 C31.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Kostenfestsetzung im Anschluss an den Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 20. März 2007 in der Rechtssache C‑323/06 P, Kallianos/Kommission
Tenor
Tenor
Der Gesamtbetrag der Kosten, die Herr Kallianos der Europäischen Kommission zu erstatten hat, wird auf 3 500 Euro festgesetzt.
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