Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 20. März 2007.#Theodoros Kallianos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beamter - Dienstbezüge - Unterhaltsleistung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens - Abzüge vom Gehalt.#Rechtssache C-323/06 P.

ECLI:EU:C:2007:175Eu Chamb 06 C20.03.2007

Gesamter Gesetzestext

BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Sechste Kammer)

20. März 2007

Rechtssache C‑323/06 P

Theodoros Kallianos

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Rechtsmittel – Beamter – Dienstbezüge – Unterhaltsleistung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens – Abzüge vom Gehalt“

Gegenstand: Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 17. Mai 2006, Kallianos/Kommission (T‑93/04, Slg. ÖD 2006, I‑A-2-0000 und II‑A-2-0000), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission über bestimmte Abzüge von seinen Dienstbezügen im Anschluss an von einem belgischen Gericht angeordnete einstweilige Maßnahmen sowie auf Rückzahlung dieser Beträge und Zahlung von Schadensersatz abgewiesen hat

Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Kallianos trägt die Kosten.

Leitsätze

Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit

(Art. 225 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112§ 1 Abs. 1 Buchst. c)

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