ECLI:EU:C:2007:414•Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 5. Juli 2007.#Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Völkerrechtliche Verträge - Abkommen EWG-Türkei - Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei - Finanzielle Ausgleichshilfen.#Rechtssache C-255/06 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 5. Juli 2007.#Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Völkerrechtliche Verträge - Abkommen EWG-Türkei - Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei - Finanzielle Ausgleichshilfen.#Rechtssache C-255/06 P.
ECLI:EU:C:2007:414Eu Chamb 02 C05.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 30. März 2006, Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret/Rat und Kommission (T‑367/03), mit dem das Gericht eine Schadensersatzklage als unbegründet abgewiesen hat, die auf Ersatz des Schadens gerichtet war, der der Rechtsmittelführerin dadurch entstanden sein soll, dass die beklagten Gemeinschaftsorgane ihren Pflichten nach den Vorschriften über die Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei, insbesondere der Vorschrift über die Zahlung von Finanzhilfen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Zollunion auf die türkische Wirtschaft, nicht nachgekommen seien
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Yedaş Tarim ve Otomotiv Sanayi ve Ticaret AŞ trägt die Kosten.
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