ECLI:EU:C:2006:485•Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006.#Eurodomus srl gegen Comune di Bolzano.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale civile di Bolzano - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-166/06.
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006.#Eurodomus srl gegen Comune di Bolzano.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunale civile di Bolzano - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-166/06.
ECLI:EU:C:2006:485Eu Chamb 04 C13.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale civile di Bolzano – Auslegung von Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union – Gebietskörperschaft, die Rechtsvorschriften erlässt, die die Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts behindern können – Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht
Tenor
Tenor
Das vom Tribunale civile di Bolzano mit Entscheidung vom 4. Januar 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
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