ECLI:EU:C:2006:248•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. April 2006.#An Post.#Rechtsmittel - Streithilfe - Voraussetzungen - Interesse am Ausgang des Rechtsstreits.#Rechtssache C-130/06 P(I).
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. April 2006.#An Post.#Rechtsmittel - Streithilfe - Voraussetzungen - Interesse am Ausgang des Rechtsstreits.#Rechtssache C-130/06 P(I).
ECLI:EU:C:2006:248Eu Presid C06.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 26. Januar 2006 in der Rechtssache T‑493/04 (Deutsche Post/Kommission), mit dem der Streithilfeantrag der Rechtsmittelführerin zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des vorliegenden Verfahrens. Die Deutsche Post AG trägt jedoch ihre eigenen Kosten.
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