ECLI:EU:C:2006:591•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 20. September 2006.#Jamal Ouariachi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.#Rechtssache C-4/06 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 20. September 2006.#Jamal Ouariachi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.#Rechtssache C-4/06 P.
ECLI:EU:C:2006:591Eu Chamb 05 C20.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2005 in der Rechtssache T‑124/04 (Ouariachi/Kommission), mit dem die vom Kläger erhobene Klage auf Ersatz des Schadens, den er angeblich infolge rechtswidriger Machenschaften eines Bediensteten der Delegation der Kommission in Khartum (Sudan) erlitten hat, als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten.
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